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Entwurf (review) – noindex bis Freigabe

Umzugskosten über Pflegekasse oder Jobcenter

Umzugskosten über die Pflegekasse: möglich bei Pflegegrad, wenn der Umzug die häusliche Pflege erleichtert (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Jobcenter und Sozialamt zahlen nur nach vorheriger Zusicherung beziehungsweise Zustimmung (§ 22 Abs. 6 SGB II, § 35a SGB XII). Toni Stadtumzüge (Köln-Niehl) liefert den Kostenvoranschlag zum Antrag und zieht nach Bewilligung um. Keine Rechtsberatung: Verbindlich entscheidet der Kostenträger.

Sie müssen umziehen, können den Umzug aber nicht selbst bezahlen? Dann klären Sie Umzugskosten über Pflegekasse, Jobcenter oder Sozialamt zuerst – vor dem Umzug, nicht danach. Diese Seite zeigt, welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Toni Stadtumzüge aus Köln-Niehl den Kostenvoranschlag für den Antrag liefert. Übersicht: alle Umzugsarten unseres Umzugsunternehmens in Köln.

Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wir nennen die Rechtsgrundlagen, damit Sie selbst nachlesen können. Verbindlich entscheidet in jedem Fall der Kostenträger – Ihre Pflegekasse, das Jobcenter oder das Sozialamt.

Wer zahlt den Umzug? Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt

Drei Stellen kommen infrage. Welche zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen und warum Sie umziehen.

KostenträgerVoraussetzungRechtsgrundlageWas übernommen wirdWo beantragen
PflegekassePflegegrad; Umzug erleichtert häusliche Pflege erheblich§ 40 Abs. 4 SGB XIZuschuss; Höchstbetrag siehe GesetzestextPflegekasse (Krankenkasse), vor dem Umzug
JobcenterBürgergeld; Umzug veranlasst oder notwendig§ 22 Abs. 6 SGB IIAngemessene Umzugskosten; Kaution als DarlehenJobcenter Köln, Zusicherung vor dem Umzug
SozialamtLeistungen nach SGB XII§ 35a Abs. 2 SGB XIIUmzugs- und WohnungsbeschaffungskostenSozialamt Stadt Köln, Zustimmung vor dem Umzug

Für alle drei gilt: erst der Antrag, dann der Umzug. Wer zuerst umzieht und danach fragt, bekommt in der Regel nichts. Ein Umzug über das Sozialamt läuft wie beim Jobcenter, nur nach einem anderen Gesetzbuch. Bei Arbeitslosengeld I ohne aufstockendes Bürgergeld ist keine der drei Stellen zuständig – dazu unten mehr.

Umzugskosten bei Pflegegrad 2, 3 oder höher

Die Pflegekasse zahlt keinen Umzug „an sich“. Sie bezuschusst Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern – und ein Umzug kann eine solche Maßnahme sein. Die Bedingung steht in § 40 Abs. 4 SGB XI: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen.

Was das in der Praxis heißt:

  • Der Pflegegrad ist nicht entscheidend. Umzugskosten bei Pflegegrad 2 werden nach denselben Regeln geprüft wie bei Pflegegrad 3 oder 4. Der Zuschuss steht sogar ab Pflegegrad 1 offen (§ 28a Abs. 1 SGB XI).
  • Die Begründung ist entscheidend. Erdgeschoss statt vierter Stock ohne Aufzug, ein Bad ohne Stufen, eine Wohnung in der Nähe pflegender Angehöriger: Das sind Gründe, die zur Vorschrift passen. „Die Wohnung ist zu teuer“ ist kein Grund nach § 40 SGB XI.
  • Der Umzug ins Pflegeheim fällt nicht darunter. Die Vorschrift setzt häusliche Pflege voraus. Für diesen Fall hilft unsere Checkliste: Umzug ins Pflegeheim.
  • Der Zuschuss ist nachrangig. Zahlt eine andere Stelle, geht diese vor – das Gesetz nennt den Zuschuss „subsidiär“ (§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI).

Wie hoch ist der Zuschuss? Die Obergrenze je Maßnahme steht in § 40 Abs. 4 SGB XI auf gesetze-im-internet.de. Wir nennen hier bewusst keine Zahl: Der Gesetzgeber passt den Betrag an. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen die aktuelle Höhe. Liegen die Umzugskosten darüber, tragen Sie die Differenz selbst.

Diese Unterlagen braucht die Pflegekasse in der Regel:

  1. Bescheid über den Pflegegrad
  2. Schriftlicher Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens
  3. Begründung, warum der Umzug die Pflege erleichtert – gern mit Stellungnahme des Pflegedienstes
  4. Angaben zur neuen Wohnung: Etage, Aufzug, Bad

Den Antrag stellen Sie vor dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse, angesiedelt bei Ihrer Krankenkasse. Beim Ausfüllen hilft die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – ein Anspruch für alle, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Umzug über das Jobcenter: Zusicherung vor dem Umzug

Beim Umzug über das Jobcenter zählt ein Wort: Zusicherung. Umzugskosten vom Jobcenter gibt es nur als Bedarf, den es vorher zugesichert hat (§ 22 Abs. 6 SGB II). Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn das Jobcenter den Umzug veranlasst hat oder er aus anderen Gründen notwendig ist. Zweite Bedingung: Ohne Zusicherung wäre in angemessener Zeit keine Wohnung zu finden (§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II). So läuft der Antrag:

  1. Antrag auf Zusicherung stellen. Zuständig ist das Jobcenter, das bis zum Umzug für Sie zuständig ist – in Köln das Jobcenter Köln, Geschäftsstelle nach Wohnort. Nennen Sie den Grund: Aufforderung zur Kostensenkung, Kündigung, Gesundheit, Familienzuwachs, Arbeitsaufnahme.
  2. Kostenvoranschläge einreichen. Jobcenter verlangen üblicherweise mehrere Kostenvoranschläge, um die Angemessenheit zu prüfen. Wie viele, sagt Ihnen Ihre Sachbearbeitung. Unseren bekommen Sie nach der Besichtigung schriftlich.
  3. Bewilligung abwarten. Erst mit dem Bescheid steht fest, was das Jobcenter übernimmt. In der Praxis prüft es auch, ob Sie den Umzug mit Helfern und Leihwagen selbst schaffen. Ein Umzugsunternehmen wird meist bewilligt, wenn das nicht zumutbar ist – etwa aus gesundheitlichen Gründen. Passend dazu: Umzugshelfer stundenweise, wenn nur Tragen bewilligt wird.
  4. Umziehen. Termin vereinbaren, Halteverbotszone beantragen, umziehen.
  5. Rechnung einreichen. Die Rechnung geht an Sie oder auf Wunsch direkt an das Jobcenter.

Agentur für Arbeit Köln und Umzug: Bei Arbeitslosengeld I ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern die Agentur für Arbeit Köln. Umzugskosten kommen dort nur infrage, wenn der Umzug für eine neue Stelle nötig ist – über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III). Fragen Sie vorher Ihre Vermittlungsfachkraft.

Kostenvoranschlag für den Antrag: das steht drin

Jede Stelle will dasselbe Dokument: einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der zeigt, was der Umzug kostet und warum. Unserer enthält jede Position einzeln – Transport, Möbelpacker, Kartons, Montage, Halteverbotszone – mit Datum und beiden Adressen, damit die Sachbearbeitung nicht nachfragen muss. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welcher Kostenträger im Spiel ist: Kostenvoranschlag anfordern, telefonisch unter 0177 579 59 37 oder per WhatsApp. Angehörige dürfen bei der Besichtigung gern dabei sein, auch per Telefon. Die vier Schritte bis zum Termin sehen Sie unten im Ablauf.

Was den Preis bestimmt, lesen Sie unter Preise und Zuschüsse im Überblick und im Ratgeber Was ein Umzug in Köln kostet. Der Preis aus dem Kostenvoranschlag gilt am Umzugstag – ohne Nachforderung, solange der Umfang gleich bleibt.

Was die Kostenübernahme abdeckt – und was nicht

Bewilligt wird, was im Kostenvoranschlag steht und was der Kostenträger als notwendig ansieht. Hier die üblichen Grenzen – ohne Gewähr, denn die Entscheidung trifft der Kostenträger.

Typische Positionen, die übernommen werden:

  • Transport: LKW und Fahrt zwischen alter und neuer Wohnung
  • Möbelpacker beziehungsweise Umzugshelfer
  • Umzugskartons und Packmaterial
  • Ab- und Aufbau vorhandener Möbel, wenn im Kostenvoranschlag aufgeführt
  • Halteverbotszone, wenn im Kostenvoranschlag aufgeführt

Positionen, die meist nicht übernommen werden:

  • Renovierung und Schönheitsreparaturen der alten Wohnung
  • Neue Möbel oder Einrichtung – dafür gelten eigene Regeln
  • Doppelmiete während der Übergangszeit
  • Einlagerung, wenn die neue Wohnung noch nicht frei ist
  • Entrümpelung oder Auflösung der alten Wohnung

Zwei Regeln helfen. Erstens: Alles, was Sie brauchen, gehört in den Kostenvoranschlag – Nachträge werden selten bewilligt. Zweitens: Was der Kostenträger ablehnt, bleibt buchbar – dann zahlen Sie diese Position selbst und wissen das vorher.

Ansprechstellen in Köln: Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt

Adressen und Öffnungszeiten ändern sich. Deshalb nennen wir die Stellen, nicht die Hausnummern – beides prüfen Sie auf der jeweiligen offiziellen Website.

  • Pflegekasse: angesiedelt bei Ihrer Krankenkasse; Kontaktdaten auf der Versichertenkarte oder dem letzten Bescheid. Für die Frage „Pflegekasse und Umzug“ ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI der erste Anruf.
  • Jobcenter Köln: Geschäftsstelle nach Wohnort. Den Antrag auf Zusicherung stellen Sie bei dem Jobcenter, das bis zum Umzug zuständig ist – auch wenn Sie aus Köln wegziehen. Kontakt über die offizielle Website des Jobcenters Köln.
  • Sozialamt der Stadt Köln – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: zuständig bei Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII. Die Zustimmung zu den Umzugskosten holen Sie vor dem Umzug ein (§ 35a Abs. 2 SGB XII). Kontakt über stadt-koeln.de.
  • Agentur für Arbeit Köln: nur bei Arbeitslosengeld I und einem Umzug wegen einer neuen Stelle (§ 44 SGB III).

Unsicher, welche Stelle zuständig ist? Sagen Sie es uns bei der Anfrage. Wir beraten nicht rechtlich, aber wir wissen, welche Angaben in den Kostenvoranschlag gehören, damit die Stelle ihn prüfen kann.

Seniorenumzug mit Zuschuss: Was wir zusätzlich übernehmen

Viele Umzüge mit Zuschuss der Pflegekasse sind Seniorenumzüge: aus dem vierten Stock ins Erdgeschoss, in die kleinere Wohnung oder in die Nähe der Familie. Dafür gibt es eine eigene Seite: Seniorenumzug in Köln mit Einpackservice. Dort steht, was neben dem Tragen zählt: Zeit, ein fester Ansprechpartner, Einpacken und Auspacken, kurze Wege in der neuen Wohnung.

Was in der alten Wohnung zurückbleibt, lösen wir auf Wunsch mit auf: Haushaltsauflösung der alten Wohnung, besenrein, mit Rücksicht auf Erinnerungsstücke. Diese Position steht getrennt im Kostenvoranschlag, weil Kostenträger sie meist nicht übernehmen – so sehen Sie vorher, was Sie selbst tragen. Deckt der Zuschuss nur einen Teil, gelten dieselben Bedingungen wie bei jedem Privatumzug in Köln: Besichtigung, Preis vorab, Umzugstag.

Nennen Sie uns Pflegegrad oder Kostenträger, alte und neue Adresse und den Wunschzeitraum. Den Kostenvoranschlag bekommen Sie schriftlich – zum Einreichen. Kostenloses Angebot anfordern oder anrufen: 0177 579 59 37.

Ablauf

Kostenvoranschlag für Pflegekasse oder Jobcenter: unser Ablauf

  1. Anfrage

    Online, per Anruf oder WhatsApp. Sagen Sie uns, welcher Kostenträger im Spiel ist. Wir melden uns.

  2. Besichtigung

    Vor Ort oder per Video. Wir sehen Wohnung, Etage, Aufzug und Umfang – Angehörige gern dabei.

  3. Kostenvoranschlag

    Schriftlich, jede Position einzeln, mit Datum und beiden Adressen. Kostenlos und unverbindlich – zum Einreichen.

  4. Termin nach Bewilligung

    Liegt der Bescheid vor, legen wir den Termin fest. Wunschtermin vorher unverbindlich vorgemerkt. Rechnung auf Wunsch direkt an den Kostenträger.

Preis

Kosten, Zuschuss und Ihr Eigenanteil

Pflegekasse, Jobcenter und Sozialamt zahlen nur, was sie vorher bewilligt haben – als Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI oder nach Zusicherung (§ 22 Abs. 6 SGB II). Den Rest tragen Sie selbst. Diese Punkte bestimmen die Summe im Kostenvoranschlag:

  • Umfang der Wohnung: Zimmer, Möbel, Kartons
  • Etage und Aufzug an beiden Adressen
  • Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung
  • Zusatzleistungen: Einpacken, Montage, Entrümpelung
  • Termin: Werktag, Samstag oder kurzfristig

Den Kostenvoranschlag für die Behörde erstellen wir mit jeder Position einzeln – so, wie Kasse und Jobcenter ihn brauchen. Nach der Besichtigung nennen wir einen Preis, der bis zum Umzugstag hält. Liegt er über dem bewilligten Betrag, kennen Sie Ihren Eigenanteil vor dem Termin.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Umzug bei Pflegegrad 2?

Ja, wenn der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert – das ist die Bedingung in § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Pflegegrad selbst ist nicht entscheidend; der Zuschuss steht ab Pflegegrad 1 offen (§ 28a Abs. 1 SGB XI). Typische Gründe: Erdgeschoss statt vierter Stock ohne Aufzug, Bad ohne Stufen, Nähe zu pflegenden Angehörigen. Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse und legen Sie unseren Kostenvoranschlag bei.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Umzug?

Die Obergrenze je Maßnahme steht in § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Gesetzgeber passt den Betrag an, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Die aktuelle Höhe finden Sie im Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de oder erfahren sie von Ihrer Pflegekasse. Liegen die Umzugskosten über der Grenze, tragen Sie die Differenz selbst, sofern keine andere Stelle einspringt. Der Kostenvoranschlag zeigt Ihnen vorab, wo Sie liegen.

Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten komplett?

Nicht automatisch. Das Jobcenter erkennt Umzugskosten nur bei vorheriger Zusicherung als Bedarf an (§ 22 Abs. 6 SGB II) – und nur in angemessener Höhe. In der Praxis prüft es, ob Sie den Umzug mit Helfern und Leihwagen selbst schaffen. Ein Umzugsunternehmen wird meist bewilligt, wenn das gesundheitlich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Kaution und Genossenschaftsanteile gibt es als Darlehen (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II). Was genau bewilligt wird, steht im Bescheid.

Brauche ich mehrere Kostenvoranschläge für das Jobcenter?

In der Regel ja. Jobcenter verlangen üblicherweise mehrere Kostenvoranschläge, um die Angemessenheit zu prüfen. Die genaue Zahl nennt Ihnen Ihre Sachbearbeitung oder das Schreiben zur Zusicherung. Unser Kostenvoranschlag ist dafür aufgebaut: alle Positionen einzeln, Datum, beide Adressen, Umfang. Sie können ihn direkt einreichen. Holen Sie die weiteren Angebote zeitgleich ein, damit die Termine zusammenpassen.

Darf ich den Umzug schon buchen, bevor die Bewilligung da ist?

Besser nicht. Beim Jobcenter muss die Zusicherung vor dem Umzug vorliegen, beim Sozialamt die Zustimmung (§ 22 Abs. 6 SGB II, § 35a Abs. 2 SGB XII). Auch bei der Pflegekasse stellen Sie den Antrag vor dem Umzug. Wer vorher bucht, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Deshalb: Kostenvoranschlag einreichen, Bescheid abwarten, dann den Termin fest machen. Einen Wunschtermin merken wir uns vorher unverbindlich vor.

Ist der Kostenvoranschlag für den Antrag kostenlos?

Der Kostenvoranschlag nach Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Sie zeigen uns die Wohnung vor Ort oder per Video, wir schicken Ihnen ein schriftliches Dokument mit allen Positionen für Pflegekasse, Jobcenter oder Sozialamt. Wird der Umzug bewilligt, stellen wir die Rechnung auf Wunsch direkt an den Kostenträger. Wird er abgelehnt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Kostenloses Angebot in 60 Sekunden

3 Schritte, dann melden wir uns. Unverbindlich, ohne Weitergabe Ihrer Daten.